Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 109 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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