In Fürth, Südwesttangente, Brünnleinsweg, Ri. Neustadt a.d. Aisch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 80 km/hum 21 km/h überschritten, Die Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 101 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen
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