Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Freihafen Elbbrücke, am Ende der Brücke, i. Rtg. stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 58 km/h mit Messung mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Anhörung

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