Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 13.05.2016 außerhalb geschlossener Ortschaften in Kirchheim, auf der A 4, km 364,250, Kirchheim-Dresden um 58 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden mit Lasergerät 158 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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