Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Koblenz, Schönbornsluster Straße, FR Werner-von Siemens-Straße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Koblenz übersandt.

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