Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nattheim, K 3032, AS Heidenheim, KV Nattheim, Höhe Schmaleich, FR Nattheim um 27 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Heidenheim übersandte Formular Anhörung

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