Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, Gladbacher Straße, neben KVG, FR Düsseldorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 71 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6F festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Formular Anhörung

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