Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main mit 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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