Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Osnabrück, BAB 30, RF Rheine, km 68,290, AB 90-1,375. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES3.0 mit Frontfoto132 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Formular Anhörung
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