Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Hockenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 124 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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