Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Ost, B 14, stadteinwärts, 200 m vor Ausfahrt Benzstraße, FR Neckarparkdreieck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Einseitensensor ES 3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 62 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 142 km/h. Bußgeld: 900,00 €. Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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