Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetzlar, auf der Bundesautobahn A 45, bei km 172,00, AS Lützellinden – AS Wetzlar Süd, Hanau – Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät  durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h. Die Messung ergab 102 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen.

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