Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aßlar, auf der BAB 45, Dortmund-Hanau, bei km 159,500, Richtung Hanau die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 17.06.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 143 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lasergerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 43 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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