Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem eine Handy gehalten wurde in 88097, Eriskirch, auf der B 31, Mauernriedtunnel, Richtung Friedrichshaf festgestellt. Beweismittel: TRAFFIPAX TPH-S, Foto.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis übersandt.

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