Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Ibbenbüren, auf der Münsterstraße. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 110,00 € erhöht wegen Voreintragung.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandt.
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