Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Kreuztal, auf der Hagener Straße, Höhe Haus-Nr. 199, FR Kreuztal. Beweismittel: Zeugen. Bußgeld: 70,00 € erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandt.
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