Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 09.09.2015 in Töpchin, Höhe Märkische Straße Nr. 2, in FR Motzen um 27 km/h. überschritten.  Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit: 57 km/h. Messung mit Lichtschranke/Einseitensensor.

Verstoß gegen § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat

Bearbeitung durch Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache

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