Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde im AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit 143 km/h mit Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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