Bei einer Geschwindigkeit von 77 km/h wurde der erforderliche Abstand von 32,08 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07743, Jena, auf der BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Aufnahme belegt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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