Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10961, Berlin Fh / Kb, auf der Blücher Straße 62, Ri. Obentraustr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 55 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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