Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 2370, L 100, Abs. 170, km 1,556, Milmersdort GT, Ahlimbsmühle, FR Gollin mit 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Messfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreisverwaltung Uckermark übersandt.
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