Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 34246, Vellmar, Gem. Vellmar, B 7, Bereich Bahnquerung, FR Calden um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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