Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 68723, Gem. Schwetzingen, B 291, zw. BAB A 6 und L 599neu, km 0,20. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto128 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwetzingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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