Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 68723, Gem. Schwetzingen, B 291, zw. BAB A 6 und L 599neu, km 0,20. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 58 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto128 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwetzingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.