Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 71672, Marbach, L 1100, Gemarkung , Einmündung Benninger Straße, FR Marbach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 66 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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