Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 72074, Tübingen, auf der L 1208, Stuttgarter Straße, Höhe Daimlerstraße, Fahrtrichtung Bebenhäuser Straße, innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed stationär.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Verwarnung / Anhörung

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