In 72574, Gem. Bad Urbach, Höhe Pumpstation, B 465 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 82 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende  Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen

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