Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 74523, Schwäbisch Hall, K 2576 / K 2577 / K2575- Westumgehung, lange Gerade, nach Abzw. Wittighausen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 131 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Schwäbisch Hall übersandt.

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