Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 87719, Mindelheim, Mindelau, Staig, ggü. Hs.-Nr. 3 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit eso Einseitensensor mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Mindelheim übersandt.
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