Bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der A 9, Richtung München, im Abschnitt 1040, im Bereich von km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3  festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.72  BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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