Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Baden-Baden, BAB 5, km 655,580, Karlsruhe – Basel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 139 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messprotokoll PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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