Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Barbing, auf der Bundesautobahn A 3 Süd, in Ri. Passau, Ab. 1120, bei km 2,213 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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