Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bayreuth, auf der A 9, München, Abschnitt 340, km 5.580 um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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