Bei einer Geschwindigkeit von 1408 km/h wurde der erforderliche Abstand von 754,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, A 33, km 44,100, RF Brilon nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit durch VKS-Messung mit Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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