Bei einer Geschwindigkeit von 1408 km/h wurde der erforderliche Abstand von 754,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, A 33, km 44,100, RF Brilon nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit durch VKS-Messung mit Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”