Der erforderliche Abstand wurde in Bielefeld, auf der Bundesautobahn A 12, bei km 325,127, RF Hannover nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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