Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bingen, Gem. Bingen, A 61, Höhe km 294,8, FR Süden um 25 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 155 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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