Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 39 km/h in Bingen, Gem. Bingen, BAB 60, km 45,9, FR Gensingen überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 99 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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