Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bischofsheim, auf der A 60, km 9,0 Fahrtrichtung Darmstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 122 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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