Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, auf dem Lievelingsweg, Höhe Haus-Nr. 86, Fahrtrichtung Mackestraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 53 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax speedoPhot festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Formular Anhörung
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