Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bruchmühlbach, A 6, in Höhe km 645,7, Gem. Bruchmühlbach, Brücke Vogelbach, FR Mannheim nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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