Der nötige Abstand wurde in Brunntal, Lkr. München, auf der A 8, München Salzburg, AB 1000, St 1,766, Richtung Salzburg nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 16,75 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand stationär festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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