Bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Brunntal, Lkr. München, auf der A 8, München-Salzburg, AB 1000, St. 1,766, Ri. Salzburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,64 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand- stationär festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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