Bei einer Geschwindigkeit von 158 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Butzbach, auf der BAB 5, bei km 455,600, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt. Bußgeld: 180,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid

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