Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 14.04.2016 in Dachau, Von-Eichendorff-Straße, Hs-Nr. 6-8, FR Würmstraße um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde eine Geldbuße von 15,00 € erhoben. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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