Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gem. Hedemünden, BAB 7, Höhe km 287,110, Rtg. Göttingen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan Speed FM1 mit Foto 158 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen
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