Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Speyer, auf der A 61, AK Speyer, FR Hockenheim mit 40 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 14o km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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