Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bremen übersandteAnhörung zur Ordnungswidrigkeit  

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