Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Rade, Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Norden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 115 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 35 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Formular Anhörung
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