Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Vellmar, auf der B 7, im Bereich Bahnquerung, FR Calden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte  Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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