Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Döbeln, Döbeln, auf der B 169, nach Abfahrt Mastener Straße, Richtung Riesa wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Große Kreisstadt Döbeln übersandt.

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