Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Bautzener Straße, in Höhe Löwenstraße, landwärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät GATSO digital mit Frontfoto 51 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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